Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Wechsel kostet dich nichts und der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter.
- Aus der Grundversorgung kommst du mit kurzer Frist heraus.
- Erhöht dein Anbieter die Preise, kannst du ohne Kündigungsfrist kündigen.
- Achte beim Vergleich auf Preisgarantie, Laufzeit und Bonus-Bedingungen.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Gesamtpreis
Zähl Arbeitspreis und Grundpreis für deinen Jahresverbrauch zusammen. Erst dann siehst du, was ein Tarif wirklich kostet.
Preisgarantie
Prüf, wie lange die Preise fest sind und welche Bestandteile die Garantie umfasst.
Laufzeit
Kurze Laufzeiten halten dich flexibel. Nach der ersten Laufzeit sind Verträge meist monatlich kündbar.
Bonus
Ein Neukundenbonus gilt oft nur im ersten Jahr und nur unter Bedingungen. Rechne auch das zweite Jahr.
Abschlag
Der monatliche Abschlag sollte zu deinem Verbrauch passen, damit am Ende keine große Nachzahlung kommt.
Ökostrom
Wenn dir die Herkunft wichtig ist, achte auf anerkannte Siegel und darauf, wie der Strom erzeugt wird.
Inhalt dieser Seite
Strom brauchst du jeden Tag, und trotzdem bleiben viele Haushalte jahrelang beim selben Anbieter. Ein Wechsel ist einfach und sicher. Der Strom kommt weiter aus derselben Leitung, nur der Lieferant und der Preis ändern sich. Hier steht, wie der Wechsel abläuft und welche Rechte du hast.
Jetzt im Herbst wichtig: Zum Jahreswechsel kündigen viele Anbieter Preisänderungen an. Erhöht dein Anbieter die Preise, kannst du ohne Kündigungsfrist kündigen. Wie das geht, steht weiter unten unter „Preiserhöhung: sofort kündigen“.
So läuft der Wechsel
Du schließt den neuen Vertrag ab und gibst dem neuen Anbieter deine Zählernummer und die Angaben zum alten Vertrag. Den Rest erledigt meist der neue Anbieter, auch die Kündigung beim alten.
Der Wechsel darf dich nichts extra kosten. Das Verfahren darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung beim Netzbetreiber. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel selbst binnen 24 Stunden möglich sein. Ein Ausfall droht nicht: Die Leitung bleibt dieselbe.
Raus aus der Grundversorgung
Hast du nie gewechselt, bist du oft in der Grundversorgung. Diesen Vertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ein Vergleich lohnt sich hier besonders oft, weil die Grundversorgung meist nicht der günstigste Tarif ist.
Laufzeit und Kündigung
Bei Sonderverträgen darf die erste Laufzeit höchstens zwei Jahre betragen. Verlängert sich der Vertrag danach automatisch, kannst du ihn mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
Ziehst du um, kannst du deinen Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, außer dein Anbieter beliefert dich zu denselben Bedingungen auch an der neuen Adresse.
Preiserhöhung: sofort kündigen
Will dein Anbieter die Preise erhöhen, muss er dich als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher informieren. Du kannst den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das ist ein guter Anlass, die Preise zu vergleichen.
Den Gesamtpreis vergleichen
Ein Stromtarif besteht aus zwei Preisen: dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und dem Grundpreis pro Monat. Vergleiche immer beides zusammen für deinen Jahresverbrauch. Den findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung.
Viele Tarife haben einen Bonus für Neukunden. Er wird meist nur im ersten Jahr gezahlt und oft erst nach zwölf Monaten Belieferung. Schau deshalb auch, was der Tarif ab dem zweiten Jahr kostet. Achte außerdem auf die Preisgarantie: wie lange sie gilt und welche Preisbestandteile sie umfasst.
Abschlag und Jahresabrechnung
Du zahlst jeden Monat einen Abschlag, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Liegt der Abschlag zu niedrig, kommt eine Nachzahlung. Liegt er zu hoch, bekommst du Geld zurück, hast aber das Jahr über zu viel gezahlt. Gib beim Wechsel deshalb deinen echten Verbrauch an. Lies beim Auszug aus dem alten Vertrag und beim Start im neuen den Zählerstand ab und heb ein Foto davon auf.
Ökostrom
Viele Tarife werben mit Ökostrom. Wenn dir das wichtig ist, achte auf anerkannte Siegel und darauf, ob der Anbieter in neue Anlagen investiert oder nur Herkunftsnachweise kauft. Im Vergleich kannst du gezielt nach Ökostrom-Tarifen filtern.
Vergleichen und wechseln
Im Vergleich gibst du deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch ein und siehst Tarife, die dort verfügbar sind. Nicht jeder Anbieter am Markt ist dabei. Wie wir vergleichen, steht unter So vergleichen wir. Wie sich wechselklug finanziert, erklären wir unter So verdienen wir Geld.
Checkliste vor dem Abschluss
Zum Abhaken, bevor du abschließt. Es wird nichts gespeichert.
Typische Fehler
Nur den Arbeitspreis vergleichen
Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde hilft wenig, wenn der Grundpreis hoch ist. Vergleiche immer den Gesamtpreis.
Bonus mit Dauerpreis verwechseln
Nach dem ersten Jahr fällt der Bonus weg. Prüf, was der Tarif ab dem zweiten Jahr kostet.
Preiserhöhung einfach hinnehmen
Nach einer Preiserhöhung kannst du ohne Frist kündigen. Vergleiche, statt einfach weiterzuzahlen.
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Strom direkt hier vergleichen
Der Vergleichsrechner kommt von einem Vergleichsportal. Erst wenn du auf „Vergleichsrechner laden“ klickst, lädt dein Browser Inhalte von files.check24.net und check24.de. Dabei werden unter anderem deine IP-Adresse und Browserangaben übertragen und Cookies gesetzt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
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Häufige Fragen
Kann beim Wechsel der Strom ausfallen?
Nein. Der Netzbetreiber bleibt derselbe, nur der Lieferant ändert sich. Der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter.
Wer kündigt meinen alten Vertrag?
In der Regel übernimmt das der neue Anbieter für dich. Du gibst ihm dazu deine Zählernummer und die Angaben zum alten Vertrag.
Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung?
Den Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer kurzen Frist kündigen. Der neue Anbieter kann dich dann schnell beliefern.
Was kann ich bei einer Preiserhöhung tun?
Dein Anbieter muss dich vorher informieren. Du kannst dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Der Wechsel des Lieferanten darf dich nichts kosten.
Rechtsgrundlagen
Abgeglichen mit dem amtlichen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
- § 20a Abs. 2 EnWG: Wechselverfahren höchstens drei Wochen, technischer Wechsel ab 1. Januar 2026 binnen 24 Stunden
- § 20a Abs. 3 EnWG: Wechsel ohne zusätzliche Kosten
- § 41 Abs. 5 EnWG: Information über Preisänderungen bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher, Kündigung ohne Frist
- § 20 Abs. 1 StromGVV: Grundversorgung mit zwei Wochen Frist kündbar
- § 41b Abs. 5 EnWG: Kündigung bei Umzug mit sechs Wochen Frist
- § 309 Nr. 9 BGB: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, danach mit höchstens einem Monat Frist kündbar
Wir erklären allgemein und vermitteln keine Verträge. Welcher Tarif zu dir passt, entscheidest du anhand deiner Angaben im Vergleich. Stand: Oktober 2026.