Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ein regulierter Schaden führt meist zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
- Bei vielen Tarifen kannst du einen kleineren Schaden selbst zahlen und so die Rückstufung vermeiden.
- Nach einem Schadenfall können du und der Versicherer den Vertrag oft außerordentlich kündigen.
- Eine vollständige Schadenmeldung beschleunigt die Bearbeitung.
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Ein Unfall mit dem Auto ist ärgerlich, selbst wenn niemand verletzt wurde. Neben dem Schaden am Fahrzeug stellt sich schnell die Frage, was mit der Kfz-Versicherung passiert. Wird der Beitrag steigen? Lohnt es sich, den Schaden selbst zu zahlen? Und darfst du nach einem Unfall den Versicherer wechseln? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Punkte.
Wer zahlt nach einem Unfall?
Hast du den Unfall verursacht, zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Schäden an deinem eigenen Auto übernimmt nur eine Vollkasko, sofern du eine hast. Bist du unschuldig, zahlt die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrzeugs deinen Schaden. Geschädigte können sich dabei direkt an diese Versicherung wenden.
Bei Teilschuld werden die Schäden anteilig verteilt. Wie die Anteile aussehen, klären die Versicherer untereinander. Bis dahin kann es etwas dauern. Bewahre deshalb alle Unterlagen, Fotos und Schreiben auf und antworte zeitnah auf Rückfragen. Je besser die Dokumentation, desto leichter lässt sich der Ablauf später nachvollziehen.
Was die Rückstufung bedeutet
Deine Schadenfreiheitsklasse spiegelt wider, wie lange du ohne Schaden fährst. Zahlt deine Versicherung für einen Schaden, den du verursacht hast, wirst du im folgenden Versicherungsjahr zurückgestuft. Der Beitrag steigt dann meist, und es dauert einige unfallfreie Jahre, bis du wieder die alte Einstufung erreichst.
Die Rückstufung betrifft die Haftpflicht und, wenn sie in Anspruch genommen wurde, auch die Vollkasko. Leistungen aus der Teilkasko, etwa bei Glasbruch oder Wildunfall, führen in der Regel nicht zu einer Rückstufung.
Schaden selbst zahlen
Bei vielen Tarifen kannst du einen kleineren Schaden selbst übernehmen, um die Rückstufung zu vermeiden. Das nennt man Schadenrückkauf. Du erstattest der Versicherung den gezahlten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist. Deine Einstufung bleibt dann erhalten.
Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe des Schadens und von der Beitragsentwicklung der nächsten Jahre ab. Frag deine Versicherung, wie sich die Rückstufung konkret auf deinen Beitrag auswirken würde. Mit dieser Information kannst du vergleichen, was günstiger ist.
Rabattschutz kennen
Manche Tarife bieten einen Rabattschutz. Er verhindert die Rückstufung bei deinem aktuellen Versicherer, meist für einen Schaden pro Jahr. Wechselst du später den Versicherer, wird der Schaden bei der Abfrage der Einstufung trotzdem berücksichtigt. Der Rabattschutz wirkt also nur, solange du beim gleichen Anbieter bleibst. Prüfe vor einem Wechsel deshalb, wie sich ein geschützter Schaden auf die Einstufung beim neuen Versicherer auswirkt. So erlebst du nach dem Wechsel keine Überraschung beim Beitrag.
Kündigungsrecht nach dem Schadenfall
Nach einem Schadenfall haben du und dein Versicherer meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist dafür beginnt in der Regel mit dem Abschluss der Schadenregulierung. Die genauen Regeln findest du in deinen Versicherungsbedingungen.
Willst du wechseln, schließ zuerst die neue Kfz-Versicherung ab und kündige dann den alten Vertrag. So bleibt dein Auto lückenlos versichert. Beachte, dass die neue Versicherung den Schaden über die Einstufung erfährt. Mehr zu weiteren Kündigungsmöglichkeiten erklären wir im Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht.
Wenn die Vollkasko einspringt
Hast du eine Vollkasko, übernimmt sie Schäden am eigenen Auto, auch wenn du den Unfall selbst verursacht hast. Dabei fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Auch hier kann die Inanspruchnahme zu einer Rückstufung in der Vollkasko führen. Rechne deshalb nach, ob du einen kleineren Schaden am eigenen Auto lieber selbst zahlst.
Den Schaden richtig melden
Eine vollständige Schadenmeldung beschleunigt die Bearbeitung. Notiere Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls. Halte Namen, Anschriften und Kennzeichen aller Beteiligten fest und schreibe die Kontaktdaten von Zeugen auf. Fotografiere die Schäden und die Unfallstelle. Melde den Schaden zeitnah deiner Versicherung.
Erkenne am Unfallort keine Schuld an. Überlasse die Bewertung den Versicherern. Das schützt dich vor Nachteilen, falls sich der Ablauf später anders darstellt.
Nach dem Unfall vergleichen
Ein Unfall kann ein Anlass sein, die eigene Absicherung zu überprüfen. Passt der Kasko-Schutz noch zum Wert des Autos? Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Auf unserer Seite zur Kfz-Versicherung findest du die wichtigsten Punkte für einen Vergleich.
Wie wir Tarife darstellen, erklären wir unter So vergleichen wir. Wie sich wechselklug finanziert, steht unter So verdienen wir Geld.
Häufige Fragen
Werde ich nach jedem Unfall zurückgestuft?
Eine Rückstufung erfolgt in der Regel, wenn die Versicherung für einen Schaden zahlt, den du verursacht hast. Bist du unschuldig, zahlt die Versicherung des Unfallgegners, und deine Einstufung bleibt meist unverändert.
Was bedeutet Schadenrückkauf?
Du erstattest der Versicherung die gezahlte Summe und behältst dafür deine Einstufung. Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe des Schadens und der späteren Beitragsentwicklung ab.
Darf ich nach einem Unfall die Kfz-Versicherung wechseln?
Nach einem Schadenfall haben beide Seiten oft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist dafür beginnt meist mit dem Abschluss der Schadenregulierung. Die Details stehen in deinen Versicherungsbedingungen.
Was nimmt die neue Versicherung von meinem Schaden mit?
Die neue Kfz-Versicherung fragt deine Einstufung beim bisherigen Versicherer ab. Ein regulierter Schaden wird dabei berücksichtigt, auch wenn du einen Rabattschutz hattest.
Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun?
Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, bei Bedarf Polizei rufen, Daten austauschen und Schäden fotografieren. Erkenne am Unfallort keine Schuld an und melde den Schaden zeitnah deiner Versicherung.
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Rechtsgrundlagen
Abgeglichen mit dem amtlichen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
- § 115 VVG: Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer
- § 1 PflVG: Versicherungspflicht für Halter von Kraftfahrzeugen
Wir erklären allgemein und vermitteln keine Verträge. Welcher Tarif zu dir passt, entscheidest du anhand deiner Angaben im Vergleich. Stand: Oktober 2026.