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wechselklug

Handytarif-Vergleich: SIM-only wechseln und Nummer behalten

Stand: Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Bei SIM-only bekommst du nur die SIM-Karte und behältst dein eigenes Handy.
  • Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, danach kannst du monatlich kündigen.
  • Deine Rufnummer kannst du zum neuen Anbieter mitnehmen, ohne dafür extra zu zahlen.
  • Vergleiche den Preis über die ganze Laufzeit und das Datenvolumen, das du wirklich brauchst.

Worauf es beim Vergleich ankommt

1

Datenvolumen

Schau in deinen letzten Rechnungen oder im Handy nach, wie viel Daten du im Monat verbrauchst. Buche passend, nicht auf Vorrat.

2

Netz und Empfang

Wichtig ist der Empfang dort, wo du wohnst und arbeitest. Prüf die Netzabdeckung für deine Orte.

3

Laufzeit

Tarife ohne Laufzeit sind flexibel. Tarife mit Laufzeit haben manchmal günstigere Monatspreise.

4

Preis über die Laufzeit

Manche Tarife sind nur in den ersten Monaten günstig. Rechne den Preis für die ganze Laufzeit aus.

5

Geschwindigkeit

Prüf, wie schnell die Datenverbindung ist und wie stark sie gedrosselt wird, wenn das Volumen aufgebraucht ist.

6

Extras

Zum Beispiel eine zweite SIM-Karte für die Smartwatch, Nutzung im Ausland oder ein Rufnummer-Wechselbonus.

Inhalt dieser Seite
  1. Worauf es ankommt
  2. SIM-only: nur der Tarif, kein neues Handy
  3. Laufzeit und Kündigung
  4. Rufnummer mitnehmen
  5. Wie viel Datenvolumen brauchst du?
  6. Das richtige Netz
  7. Preis über die ganze Laufzeit
  8. Vor dem Wechsel prüfen
  9. Vergleichen und wechseln
  10. Checkliste
  11. Typische Fehler
  12. Häufige Fragen

Viele zahlen jahrelang für einen Handytarif, der nicht mehr zu ihnen passt: zu viel Datenvolumen, ein zu hoher Preis oder eine Laufzeit, die sich ständig verlängert. Ein Wechsel ist heute einfach, und deine Rufnummer kannst du mitnehmen. Hier steht, worauf es beim Vergleich ankommt.

SIM-only: nur der Tarif, kein neues Handy

Bei einem SIM-only-Tarif bekommst du nur die SIM-Karte, kein Handy. Das ist sinnvoll, wenn dein Handy noch gut ist oder du ein neues lieber separat kaufst. So siehst du genau, was der Tarif kostet, und zahlst kein Gerät über die Monatsrate mit ab.

Laufzeit und Kündigung

Die erste Laufzeit eines Handyvertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen dir vor dem Abschluss außerdem einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten.

Verlängert sich der Vertrag nach der ersten Laufzeit automatisch, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es gibt außerdem Tarife ganz ohne Laufzeit, die du jeden Monat beenden kannst.

Rufnummer mitnehmen

Deine Handynummer gehört dir. Du kannst sie beim Wechsel zum neuen Anbieter mitnehmen. Beantragen kannst du die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach dem Ende deines alten Vertrags. Die Umschaltung erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag. Für die Mitnahme selbst darf dir kein direktes Entgelt berechnet werden.

Am einfachsten beantragst du die Mitnahme beim neuen Anbieter. Er kümmert sich um die Übertragung. Bis zur Umschaltung funktioniert deine alte SIM-Karte weiter.

Wie viel Datenvolumen brauchst du?

Das Datenvolumen ist der größte Preistreiber. In den Einstellungen deines Handys siehst du, wie viel du im Monat verbrauchst. Bist du meist im WLAN, reicht oft ein kleiner Tarif. Streamst du unterwegs Videos oder Musik, brauchst du mehr. Ist das Volumen aufgebraucht, wird die Geschwindigkeit meist stark gedrosselt. Manche Tarife bieten dann Nachbuchungen an.

Das richtige Netz

Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn der Empfang schlecht ist. Prüf die Netzabdeckung für die Orte, an denen du oft bist, zum Beispiel zu Hause und bei der Arbeit. Viele günstige Tarife nutzen die Netze der großen Betreiber, manchmal mit etwas geringerer Geschwindigkeit.

Preis über die ganze Laufzeit

Manche Tarife locken mit einem niedrigen Preis für die ersten Monate. Danach steigt der Monatspreis. Dazu kommen manchmal Anschlusskosten. Rechne alles für die gesamte Laufzeit zusammen und teile es durch die Zahl der Monate. So siehst du, was der Tarif wirklich kostet.

Vor dem Wechsel prüfen

Prüf, ob dein Handy für andere Anbieter gesperrt ist. Das betrifft vor allem Geräte, die du mit einem Vertrag bekommen hast. Notier dir außerdem deine Kundennummer und das Ende der Laufzeit. Beides brauchst du für die Rufnummernmitnahme.

Vergleichen und wechseln

Im Vergleich wählst du Datenvolumen, Laufzeit und Netz und siehst Tarife verschiedener Anbieter. Nicht jeder Anbieter am Markt ist dabei. Wie wir vergleichen, steht unter So vergleichen wir. Wie sich wechselklug finanziert, erklären wir unter So verdienen wir Geld.

Checkliste vor dem Abschluss

Zum Abhaken, bevor du abschließt. Es wird nichts gespeichert.

Typische Fehler

Zu viel Datenvolumen buchen

Viele zahlen für Volumen, das sie nie nutzen. Prüf deinen echten Verbrauch der letzten Monate.

Kündigen und Nummer verlieren

Beantrage die Rufnummernmitnahme rechtzeitig beim neuen Anbieter. Er kümmert sich um die Übertragung.

Nur auf den Startpreis achten

Ein günstiger Preis für die ersten Monate hilft wenig, wenn er danach deutlich steigt. Vergleiche den Gesamtpreis.

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Häufige Fragen

Was bedeutet SIM-only?

Du bekommst nur die SIM-Karte mit dem Tarif, aber kein neues Handy. Das lohnt sich vor allem, wenn du dein Handy behalten oder separat kaufen möchtest.

Wie lange darf ein Handyvertrag laufen?

Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Anbieter müssen dir vorher auch einen Vertrag mit höchstens einem Jahr Laufzeit anbieten.

Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

Zum Ende der ersten Laufzeit. Hat sich der Vertrag danach verlängert, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Ja. Du kannst die Mitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Für die Mitnahme selbst darf dir kein direktes Entgelt berechnet werden.

Rechtsgrundlagen

Abgeglichen mit dem amtlichen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.

  • § 56 Abs. 1 TKG: anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate, Pflichtangebot mit höchstens zwölf Monaten
  • § 56 Abs. 3 TKG: nach Verlängerung jederzeit mit einem Monat Frist kündbar
  • § 59 Abs. 5 TKG: Recht auf Rufnummernmitnahme
  • § 59 Abs. 6 TKG: Antrag bis einen Monat nach Vertragsende, Aktivierung spätestens am folgenden Arbeitstag
  • § 59 Abs. 7 TKG: keine direkten Entgelte für die Rufnummernmitnahme

Wir erklären allgemein und vermitteln keine Verträge. Welcher Tarif zu dir passt, entscheidest du anhand deiner Angaben im Vergleich. Stand: Oktober 2026.

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