Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Bei einer einseitigen Preiserhöhung kannst du deinen Stromvertrag meist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
- Der Anbieter muss dich vorher über die Erhöhung und dein Kündigungsrecht informieren.
- Eine Versorgungslücke droht nicht, denn ohne neuen Vertrag springt die Ersatz- oder Grundversorgung ein.
- Vergleiche neben dem Arbeitspreis auch Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie.
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Zum Jahreswechsel kündigen viele Stromanbieter neue Preise an. Wenn dein Anbieter die Preise erhöht, musst du das nicht einfach hinnehmen. Bei einer einseitigen Preisänderung hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst zu einem anderen Tarif wechseln. Hier erfährst du, wie du das Recht nutzt, worauf du beim Vergleich achtest und welche Fehler du vermeiden solltest.
Was das Sonderkündigungsrecht bedeutet
Ändert dein Stromanbieter die Preise oder Vertragsbedingungen einseitig, kannst du den Vertrag ohne Einhaltung der sonst geltenden Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt, an dem die Änderung in Kraft tritt. Das gilt für Sonderverträge ebenso wie für die Grundversorgung.
Der Anbieter muss dich rechtzeitig vor der Änderung informieren. Im Schreiben muss er dir mitteilen, was sich ändert, und auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Lies solche Schreiben deshalb genau, auch wenn sie unscheinbar aussehen.
So gehst du vor
Notiere zuerst das Datum, ab dem die neuen Preise gelten. Such dann deinen Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung heraus. Mit diesem Wert vergleichst du Tarife realistisch.
Schreib die Kündigung in Textform und beziehe dich auf die Preiserhöhung. Nenne Name, Anschrift, Kundennummer und Zählernummer. Bitte um eine Bestätigung. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung auch für dich. Bei einer Sonderkündigung ist es aber oft sicherer, selbst zu kündigen und den neuen Anbieter darüber zu informieren.
Lies zum Wechseltermin den Zählerstand ab und notiere ihn mit Datum. So kannst du die Schlussabrechnung später gut prüfen.
Keine Angst vor einer Versorgungslücke
Ein Wechsel des Stromanbieters führt nicht dazu, dass dir der Strom abgestellt wird. Sollte beim Wechsel etwas nicht rechtzeitig klappen, wirst du über die Ersatzversorgung oder Grundversorgung weiter beliefert. Diese Versorgung ist oft teurer, deshalb lohnt es sich, den neuen Vertrag zügig abzuschließen.
Warum Strompreise steigen können
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dazu gehören die Kosten für die Beschaffung des Stroms, die Entgelte für die Nutzung der Netze sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Ändert sich einer dieser Bestandteile, geben Anbieter das oft an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Für dein Sonderkündigungsrecht spielt der Grund in der Regel keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Anbieter die Preise einseitig ändert.
Grundversorgung oder Sondervertrag
Wer nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen hat, ist meist in der Grundversorgung. Diese ist oft vergleichsweise teuer, lässt sich dafür aber auch ohne Preiserhöhung mit kurzer Frist kündigen. Ein Sondervertrag ist jeder Vertrag außerhalb der Grundversorgung. Hier gelten die vereinbarten Laufzeiten und Fristen, solange der Anbieter die Preise nicht einseitig ändert.
Besonderheiten bei Heizstrom
Nutzt du Strom für eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung, hast du oft einen eigenen Zähler und einen speziellen Tarif. Vergleiche dann gezielt Tarife für Heizstrom. Nicht jeder Anbieter bietet sie an, und die Bedingungen unterscheiden sich.
Worauf du beim Vergleich achtest
Beim Strompreis zählen zwei Bestandteile: der Arbeitspreis pro Kilowattstunde und der monatliche Grundpreis. Bei geringem Verbrauch macht der Grundpreis einen großen Anteil aus. Vergleiche deshalb immer die Gesamtkosten für deinen tatsächlichen Verbrauch.
Achte außerdem auf die Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für einzelne Preisbestandteile. Prüfe auch Laufzeit und Kündigungsfrist des neuen Vertrags. Kurze Laufzeiten geben dir mehr Flexibilität, falls die Preise später wieder sinken.
Ein realistischer monatlicher Abschlag verhindert hohe Nachzahlungen. Setz ihn nicht künstlich niedrig an.
Was du nach dem Wechsel tun solltest
Prüfe die Bestätigungen von altem und neuem Anbieter. Stimmen Lieferbeginn und Zählernummer? Bewahre alle Unterlagen auf. Wenn die Schlussabrechnung des alten Anbieters kommt, vergleiche den abgerechneten Zählerstand mit deiner Notiz.
Strom vergleichen
Auf unserer Seite zum Stromvergleich findest du weitere Informationen zum Wechsel und zu deinen Rechten. Wie wir Tarife darstellen, steht unter So vergleichen wir. Wie sich wechselklug finanziert, erklären wir unter So verdienen wir Geld.
Häufige Fragen
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht beim Strom?
Wenn dein Anbieter die Preise oder Vertragsbedingungen einseitig ändert. Du kannst dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Wie erfahre ich von einer Preiserhöhung?
Der Anbieter muss dich rechtzeitig vor der Änderung informieren und dabei auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Bei Haushaltskunden geschieht das in der Regel per Brief oder E-Mail.
Muss ich selbst kündigen oder macht das der neue Anbieter?
Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung für dich. Bei einer Sonderkündigung ist es oft sinnvoll, selbst fristgerecht zu kündigen und den neuen Anbieter darüber zu informieren.
Kann mir der Strom abgestellt werden, wenn der Wechsel hakt?
Nein, wegen eines Wechsels nicht. Ohne neuen Vertrag wirst du über die Ersatz- oder Grundversorgung weiter beliefert.
Gilt das auch in der Grundversorgung?
Ja. Auch in der Grundversorgung kannst du bei einer Preisänderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Passend dazu
Rechtsgrundlagen
Abgeglichen mit dem amtlichen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
- § 41 Abs. 5 EnWG: Unterrichtung über Preisänderungen und Kündigungsrecht des Letztverbrauchers
- § 5 Abs. 3 StromGVV: Kündigungsrecht bei Preisänderungen in der Grundversorgung
- § 38 EnWG: Ersatzversorgung mit Energie
Wir erklären allgemein und vermitteln keine Verträge. Welcher Tarif zu dir passt, entscheidest du anhand deiner Angaben im Vergleich. Stand: Oktober 2026.