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wechselklug

Gaspreiserhöhung: So nutzt du dein Sonder­kündigungs­recht

Stand: Oktober 2026Lesezeit 3 Minuten

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Bei einer einseitigen Preiserhöhung kannst du deinen Gasvertrag meist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
  • Der Anbieter muss dich vorab über die Änderung und dein Kündigungsrecht informieren.
  • Ohne neuen Vertrag wirst du über die Ersatz- oder Grundversorgung weiter beliefert.
  • Beim Vergleich zählen Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie und Laufzeit.
Inhalt dieser Seite
  1. Dein Recht bei einer Preiserhöhung
  2. Schritt für Schritt zum Wechsel
  3. Die Heizung bleibt warm
  4. Warum Gaspreise steigen können
  5. Grundversorgung oder Sondervertrag
  6. Verbrauch realistisch einschätzen
  7. Energie sparen hilft zusätzlich
  8. Gastarife richtig vergleichen
  9. Nach dem Wechsel
  10. Mehr zum Gaswechsel
  11. Häufige Fragen

Gerade im Winter, wenn die Heizung läuft, trifft eine Gaspreiserhöhung viele Haushalte spürbar. Kündigt dein Gasanbieter höhere Preise an, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Damit kannst du den Vertrag beenden und zu einem anderen Tarif wechseln. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du vorgehst, worauf du beim Vergleich achtest und welche Fehler du vermeiden solltest.

Dein Recht bei einer Preiserhöhung

Ändert der Gasanbieter Preise oder Vertragsbedingungen einseitig, kannst du ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung gilt. Das betrifft Sonderverträge und auch die Grundversorgung.

Der Anbieter muss dich vorher informieren und auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Solche Schreiben kommen oft gemeinsam mit anderen Informationen. Lies sie deshalb aufmerksam.

Schritt für Schritt zum Wechsel

Halte das Datum fest, ab dem die neuen Preise gelten. Nimm deine letzte Jahresabrechnung zur Hand und such den Verbrauch heraus. Mit diesem Wert vergleichst du Gastarife.

Schreib die Kündigung in Textform. Beziehe dich auf die Preiserhöhung und nenne Kundennummer und Zählernummer. Bitte um eine Bestätigung. Informiere den neuen Anbieter über deine Kündigung, damit er den Lieferbeginn passend planen kann.

Lies zum Wechseltermin den Gaszähler ab. Notiere Stand und Datum oder mach ein Foto. So kannst du die Schlussabrechnung prüfen.

Die Heizung bleibt warm

Viele fürchten, beim Wechsel ohne Gas dazustehen. Das passiert nicht. Wenn der Wechsel nicht rechtzeitig klappt, wirst du über die Ersatzversorgung oder Grundversorgung weiter beliefert. Diese Versorgung ist meist teurer, deshalb lohnt es sich, den neuen Vertrag zügig abzuschließen.

Warum Gaspreise steigen können

Der Gaspreis besteht aus den Kosten für die Beschaffung, den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben. Ändert sich einer dieser Bestandteile, passen Anbieter ihre Preise häufig an. Für dein Sonderkündigungsrecht ist der Grund meist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass der Anbieter die Preise einseitig ändert.

Grundversorgung oder Sondervertrag

Wer nie aktiv einen Gasvertrag abgeschlossen hat, ist meist in der Grundversorgung. Sie ist oft teurer als andere Tarife, lässt sich aber mit kurzer Frist kündigen. Ein Sondervertrag ist jeder Vertrag außerhalb der Grundversorgung. Hier gelten die vereinbarten Laufzeiten, solange der Anbieter die Preise nicht einseitig ändert.

Verbrauch realistisch einschätzen

Der Gasverbrauch hängt stark von Wohnfläche, Dämmung und Heizverhalten ab. Nutze für den Vergleich deshalb den Verbrauch aus deiner letzten Jahresabrechnung. Hat sich etwas geändert, etwa durch eine neue Heizung oder einen Umzug, passe den Wert an. Ein realistischer Wert sorgt für einen aussagekräftigen Vergleich und einen passenden Abschlag.

Energie sparen hilft zusätzlich

Unabhängig vom Tarif kannst du deinen Verbrauch beeinflussen. Regelmäßiges Stoßlüften, eine passende Raumtemperatur und entlüftete Heizkörper helfen, Gas nicht unnötig zu verbrauchen. So wirkt sich eine Preiserhöhung weniger stark aus.

Gastarife richtig vergleichen

Beim Gaspreis zählen Arbeitspreis und Grundpreis. Bei hohem Heizverbrauch wirkt der Arbeitspreis besonders stark, bei kleinem Verbrauch der Grundpreis. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten für deinen tatsächlichen Verbrauch.

Prüfe die Preisgarantie. Sie deckt nicht immer alle Bestandteile ab. Achte auch auf Laufzeit und Kündigungsfrist. Ein angemessener Abschlag schützt dich vor einer hohen Nachzahlung nach dem Winter.

Nach dem Wechsel

Prüfe die Bestätigungen beider Anbieter. Stimmen Lieferbeginn und Zählernummer? Bewahre alle Unterlagen auf und vergleiche später die Schlussabrechnung mit deinem notierten Zählerstand.

Mehr zum Gaswechsel

Weitere Informationen zu Fristen und Rechten findest du auf unserer Seite zum Gasvergleich. Wie wir vergleichen, steht unter So vergleichen wir. Wie sich wechselklug finanziert, erklären wir unter So verdienen wir Geld.

Häufige Fragen

Wann darf ich meinen Gasvertrag sonderkündigen?

Wenn dein Anbieter Preise oder Bedingungen einseitig ändert. Dann kannst du ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Was muss im Schreiben zur Preiserhöhung stehen?

Der Anbieter muss dir die Änderung verständlich mitteilen und auf dein Recht zur Kündigung hinweisen. Lies das Schreiben deshalb vollständig.

Bleibt meine Wohnung beim Wechsel warm?

Ja. Ein Anbieterwechsel unterbricht die Lieferung nicht. Klappt etwas nicht rechtzeitig, greift die Ersatz- oder Grundversorgung.

Wie kündige ich richtig?

Kündige in Textform, nenne Kundennummer und Zählernummer und beziehe dich auf die Preiserhöhung. Bitte um eine Bestätigung.

Was ist mit dem Zählerstand?

Lies den Gaszähler zum Wechseltermin ab und notiere den Stand mit Datum. So kannst du die Schlussabrechnung prüfen.

Passend dazu

Rechtsgrundlagen

Abgeglichen mit dem amtlichen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.

  • § 41 Abs. 5 EnWG: Unterrichtung über Preisänderungen und Kündigungsrecht des Letztverbrauchers
  • § 5 Abs. 3 GasGVV: Kündigungsrecht bei Preisänderungen in der Grundversorgung
  • § 38 EnWG: Ersatzversorgung mit Energie

Wir erklären allgemein und vermitteln keine Verträge. Welcher Tarif zu dir passt, entscheidest du anhand deiner Angaben im Vergleich. Stand: Oktober 2026.

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